LaVital Rehasport
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren REHA-Sport Angeboten!
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Rehasport im LaVital mit unserem Partner RehaVitalisPlus e.V.
Sie leiden unter
Rückenschmerzen ?
Übergewicht ?
Osteoporose ?
Arthrose ?
Sie haben Probleme mit
Knie
Hüfte
oder Schulter
Dann nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten und entscheiden sich, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
Es lohnt sich - ist ganz einfach
und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Der Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Egal in welchem Trainingszustand sie sich gerade befinden, wir im LaVital helfen Ihnen dabei, wieder fit zu werden und Ihr Leben wieder - bewegt - genießen zu können.
Wer kann Rehasport nutzen ?
Rehabilitationssport kann grundsätzlich in jedem Alter bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen.
Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden.
Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allge-meinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behand- lungen stabilisiert der Rehasport durch das weiter- führende Training den Behandlungserfolg.
Er kann aber auch bei akuten Beschwerden verordnet werden.
Ziele des Rehasport
Wie komme ich zum Rehasport?
Mit einer Reha-Verordnung vom Arzt - Diese reichen Sie zur Bewilligung bei ihrer Krankenkasse ein und kommen anschließend mit dieser bei uns im LaVital in Rheinzabern vorbei.
Zusammen mit unserem Partner RehaVitalisPlus können Sie in unseren modernen Einrichtungen neben der kostenfreien Gymnastik durch freiwillige Zusatz-leistungen in Verbindung mit Salzgrotte und betreutem Gerätetraining ihren Behandlungserfolg steigern und nachhaltig Ihre Gesundheit stabilisieren.
Nochmal: so wird's gemacht!
....und so gehts !
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Leistungen des RehaVitalisPlus e.V. im LaVital sind von allen Kostenträgern in Deutschland (Krankenkassen) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Wer nicht regelmäßig Zeit für seine
Gesundheit aufbringt,
muss eines Tages sehr viel Zeit für die
Krankheit opfern.